Mandatierung

Mandatierung

Was bedeutet "Mandat"?

Das Wort "Mandat" stammt vom lateinischen "mandare" was so viel heisst wie "aus der Hand geben", "beauftragen" oder "befehlen".

Das Brokermandat wird für die Erfüllung der Datenschutzgesetze und Richtlinien zwischen Ihnen und uns benötigt. Es handelt sich dabei nicht um einen Vertrag sondern um eine Erteilung einer Vollmacht, damit wir mit den Versicherungsgesellschaften in Ihrem Interesse agieren können. Das Mandat hat keine Kündigungsfrist und kann immer per sofort aufgelöst werden von einer Partei.

Warum das Mandat einem Versicherungsbroker geben?

Sie fragen sich vielleicht, warum es überhaupt einen Versicherungsbroker braucht. Natürlich können Sie sich auch selber um Ihre Versicherungsangelegenheiten kümmern und individuelle Verträge mit den jeweiligen Gesellschaften abschliessen. Wenn Sie sich jedoch dafür entscheiden, dass wir für Sie den Gesamtüberblick behalten und die Details der Vertragsverhandlungen und -Abschlüsse übernehmen, dann benötigen wir Ihre schriftliche Beauftragung.

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Um in Ihrem Auftrag handeln zu können, benötigen wir die schriftliche Beauftragung Ihrerseits. Diese können Sie jederzeit und ohne Kündigungsfrist auflösen, so dass Sie immer die Kontrolle und Entscheidungsgewalt über Ihre Finanzen behalten.