Das Wort "Mandat" stammt vom lateinischen "mandare" was so viel heisst wie "aus der Hand geben", "beauftragen" oder "befehlen".
Das Brokermandat wird für die Erfüllung der Datenschutzgesetze und Richtlinien zwischen Ihnen und uns benötigt. Es handelt sich dabei nicht um einen Vertrag sondern um eine Erteilung einer Vollmacht, damit wir mit den Versicherungsgesellschaften in Ihrem Interesse agieren können. Das Mandat hat keine Kündigungsfrist und kann immer per sofort aufgelöst werden von einer Partei.
Sie fragen sich vielleicht, warum es überhaupt einen Versicherungsbroker braucht. Natürlich können Sie sich auch selber um Ihre Versicherungsangelegenheiten kümmern und individuelle Verträge mit den jeweiligen Gesellschaften abschliessen. Wenn Sie sich jedoch dafür entscheiden, dass wir für Sie den Gesamtüberblick behalten und die Details der Vertragsverhandlungen und -Abschlüsse übernehmen, dann benötigen wir Ihre schriftliche Beauftragung.
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
8:30 Uhr – 17:30 Uhr
Die Grösse unseres Unternehmens erlaubt es, die uns übertragenen Aufgaben jederzeit kompetent und effizient auszuführen. Durch die Erfahrung unserer Mitarbeitenden, die laufend ausgebildet werden, kann zudem eine fundierte Verantwortung gewährt werden.